Bulgaria e Romania sottoscrivono il trattato di adesione

<106017343"> Ue, Romania, Bulgaria, Germania, mercato lavoro Bundesregierung 05-04-25

<106017344"> Bulgaria e Romania sottoscrivono il trattato di adesione

<106017345"> Il mercato del lavoro tedesco non ne viene toccato, necessario per altri 7 anni un permesso di lavoro per i lavoratori emigranti di questi paesi; anche dopo i singoli paesi possono porre limiti all’ingresso di questa forza lavoro.

Bulgaria e Romania hanno firmato il trattato di adesione alla Ue per il 1°gennaio 2007, oppure per il 2008 se non venissero rispettati i criteri richiesti.

Germania e Austria hanno imposto restrizioni alle importazioni di servizi. In Germania le restrizioni alla libertà di circolazione di forza lavoro bulgara e rumena riguarda l’edilizia, le pulizie e arredamento.

Percorso per l’adesione di Bulgaria e Romania:

– 16-17 dicembre 2004, formale conclusione dei negoziati di adesione;

– 22 febbraio 2005, la Commissione U e da il proprio consenso;

– 13 aprile 2005, il Parlamento Ue vota con chiara maggioranza a favore.

Il Governo tedesco ha dall’inizio appoggiato la candidatura di Bulgaria e Romania. Bundesregierung 05-04-25

<105424937"/><103069283"/><103048595"/><102885313"/><102881024"/><102806893"> Bulgarien und Rumänien unterzeichnen Beitrittsverträge

Bulgarien und Rumänien haben ihre EU-Beitrittsverträge unterzeichnet. Bis beide Länder zum 1. Januar 2007 aufgenommen werden, müssen sie aber noch einige Beitrittskriterien erfüllen. Fest steht jedoch, dass sie spätestens 2008 Mitglied der Europäischen Union werden. Unberührt davon bleibt der deutsche Arbeitsmarkt: Wenn Menschen aus diesen Ländern hier arbeiten wollen, benötigen sie weiter eine Arbeitserlaubnis.

Die 25 Außenminister der EU und die Regierungschefs von Bulgarien und Rumänien reisten am 25. April nach Luxemburg, um den Vertrag über die Aufnahme beider Länder in die Europäische Union zu unterzeichnen.

Die EU-Kommission wird in der Zeit bis zum Beitritt überwachen, wie Bulgarien und Rumänien die verbleibenden Verpflichtungen, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Binnenmarkt, Justiz und Inneres, umsetzen. Falls einer der beiden Staaten in wichtigen Bereichen nicht in der Lage ist, die Anforderungen der Mitgliedschaft bis zum 1. Januar 2007 zu erfüllen, kann die Europäische Union auf Empfehlung der Kommission beschließen, den Beitritt auf den 1. Januar 2008 zu verschieben.

Arbeitnehmerfreizügigkeit: Deutsche Interessen bleiben gewahrt

Die Beitrittsverträge setzen hier ziemlich hohe Hürden. So sollen Arbeitssuchende aus Bulgarien und Rumänien erst sieben Jahre nach dem Beitritt Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt bekommen – also frühestens 2014. Und selbst danach können einzelne Länder ihren Arbeitsmarkt noch weiter abgrenzen.

Die Arbeitsaufnahme von EU-Ausländern aus Bulgarien und Rumänien unterliegt also weiterhin nationalen Bestimmungen.

Landwirtschaft in Rumänien

In Deutschland müssen Interessierte eine Arbeitserlaubnis einholen. Damit hat die Bundesregierung in den Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien die für Deutschland günstigste Lösung aus dem Beitrittsvertrag der Erweiterung zum 1. Mai 2004 erreicht.

Deutschland und Österreich setzten auch durch, dass das grenzüberschreitende Erbringen von Dienstleistungen eingeschränkt wird. Die Einschränkungen gelten in Deutschland für das gesamte Baugewerbe, Reinigung (Gebäude, Inventar, Verkehrsmittel) und Innendekoration solange, wie die Arbeitnehmerfreizügigkeit beschränkt sein wird. Die Einschränkung der so genannten Dienstleistungsfreiheit konnte erstmals in der Geschichte der Beitrittsverhandlungen erreicht werden.

Position des Europäischen Rates

Der Vorsitz des Europäischen Rates hat am 16./17. Dezember 2004 unter anderem folgende Schlussfolgerungen gezogen: “Im Anschluss an den erfolgreich abgeschlossenen Beitritt von zehn neuen Mitgliedsstaaten zur Europäischen Union ist der Europäische Rat entschlossen, den Prozess, den er mit den Bewerberländern eingeleitet hat, fortzusetzen und so zum Wohlstand, zur Stabilität, zur Sicherheit und zur Einheit Europas beizutragen. – In diesem Zusammenhang erinnert er daran, dass die Fähigkeit der Union, neue Mitglieder aufzunehmen, dabei jedoch die Dynamik der europäischen Integration zu erhalten, einen sowohl für die Union als auch für die Bewerberländer wichtigen Gesichtspunkt von allgemeiner Bedeutung darstellt.”

Bisherige Schritte : Die Staats- und Regierungschefs haben beim Europäischen Rat am 16./17. Dezember 2004 einstimmig den förmlichen Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien festgestellt. Die EU- Kommission gab ihr positives Votum am 22. Februar 2005 ab. Das Europäische Parlament stimmte den Beitrittsanträgen am 13. April 2005 mit deutlicher Mehrheit zu. Die Bundesregierung hat die Beitrittsperspektive für Bulgarien und Rumänien von Anfang an unterstützt. Der Bundesrates stimmte am 11. Juli 2003 für die EU-Erweiterung zum 1. Mai 2004. Dabei wurde die geplante Erweiterung der EU um Bulgarien und Rumänien ausdrücklich und ohne Widerspruch vom damaligen Präsidenten des Bundesrates, Prof. Dr. Böhmer (CDU) hervorgehoben.

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