Sgravio finanziario per le famiglie

Germania, riforme, welfare   Die
Welt             06-02-01

Sgravio finanziario per le famiglie

Riforma “Assegni famigliari”: raggiunto un compromesso
Union-SPD.

         
i genitori con un lavoro a tempo pieno possono dedurre dalle
imposte i costi per l’allevamento dei figli fino a 14 anni dal 1° euro, ma solo
per 2/3 dell’ammontare risultate con un limite massimo di €4000.

         
Diversamente da quanto precedentemente programmato, sono
comprese anche le famiglie con un solo genitore che lavora,

o       
che però possono dedurre le spese per i figli di
3-6 anni, per 2/3; questa aggiunta aumenta di €100 mn. la spesa per gli
incentivi famigliari.

         
In una prima fase dei negoziati Union-SPD si
distinguevano le deduzioni fino ai 6 anni e 7-14: per i figli fino a 6 anni potevano
essere dedotti i costi da €1000 a €5000, per quelli 7-14 anni da €1 a €4000. Il
mancato introito di Stato, Land e comuni era calcolato in €460mn.

         
La CSU ha sollecitato gli incentivi anche per le famiglie
con un solo genitore che lavora; SPD l’allargamento degli incentivi a partire dal
1° anno di vita.

Finora se lavoravano entrambi i genitori potevano essere dedotti dalle
tasse i costi di allevamento a partire da €1548 fino a €3048

Die Welt   06-02-01

Finanzielle
Entlastung für Familien

Kompromiß: Alle Eltern können zwei Drittel der
Betreuungskosten absetzen

Berlin – Die
Spitzen der großen Koalition haben ihren wochenlangen Streit über die
steuerliche Förderung von Kinderbetreuungskosten nach Angaben aus
Koalitionskreisen beigelegt. Bei einer Spitzenrunde am Dienstag hätten der Unions-Fraktionsvorsitzende
Volker Kauder (CDU), sein SPD-Kollege Peter Struck und CSU-Landesgruppenchef
Peter Ramsauer mit den Familienpolitikern der Koalition und
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen in Berlin einen Durchbruch
erzielt.

Danach sollen vollberufstätige Eltern die Kosten für die
Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr künftig vom ersten Euro an
steuerlich absetzen können – aber nur zwei Drittel der tatsächlich angefallenen
Beträge bei einer Obergrenze von 4000 Euro.

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Anders als
zunächst geplant sollen zudem auch Familien mit nur einem berufstätigen
Elternteil in die neue Förderung einbezogen werden – wie dies vor allem die CSU
verlangt hat
. Dabei sollen aber nur
die Betreuungskosten für Kinder von drei bis sechs Jahren absetzbar sein,
ebenfalls auch hier nur zu zwei Drittel. Dieser Kompromiß mache das Förderprogramm
um 100 Millionen teurer. Ursprünglich waren nur 460 Millionen Euro vorgesehen.

Bislang gilt, wenn beide Partner arbeiten, oder
aus anderen Gründen bezahlte Betreuung in Anspruch nehmen müssen, können Kosten
oberhalb von 1548 Euro bis zu einer Grenze von 3048 steuerlich geltend gemacht
werden.

Zur besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zu Förderung von Privathaushalten als
Arbeitgeber hatten sich Union und SPD bei ihrer Kabinettsklausur in Genshagen
darauf verständigt, die Förderung auszuweiten.

Danach sollten für Kinder bis zum sechsten
Lebensjahr die Kosten zwischen 1000 Euro und 5000 Euro und für Kinder zwischen
sieben und 14 ab dem ersten Euro bis zu einer Grenze von 4000 Euro absetzbar
sein. Die Steuerausfälle für Bund, Länder und Kommunen wurden mit 460 Millionen
Euro beziffert.

Wenig später
hatte die SPD diesen Kompromiß
aufgekündigt und auch für Kleinkinder die Absetzbarkeit ab dem ersten Euro
gefordert.
Teile der Union hatten sich dieser angeschlossen. Insbesondere die CSU hatte zu dem darauf gedrungen, daß
die Förderung auch für Alleinverdiener gelten solle
.

Dies galt bis
zuletzt als Knackpunkt. Zumal der Kostenrahmen von 460 Millionen Euro nicht
überschritten werden sollte.

Entsprechend
hatte Struck die Erwartungen auf eine schnelle Einigung im Vorfeld des Spitzengesprächs
gedämpft. Mit der SPD werde es "keine Einigung um jeden Preis" geben.
Zur Not müsse die Familienförderung von den Koalitionspartnern noch einmal
grundsätzlich neu diskutiert werden, sagte der SPD-Fraktionschef.

Auch
SPD-Generalsekretär Hubertus Heil hatte die Position seiner Partei noch einmal
bekräftigt. "Wir wollen das Ganze konzentrieren auf Menschen, die
berufstätig sind." Heil: "Wenn die Union argumentiert, daß es um Jobs
geht (…), dann muß man das Geld auf bestimmte Gruppen konzentrieren und zwar
da, wo es am notwendigsten ist". Die
Kinderbetreuungskosten sollen demnach nur für Doppelverdiener-Familien
steuerlich absetzbar sein.

Dem hielt der
nordrhein-westfälische Familienminister Armin Laschet (CDU) entgegen: "Der
Staat darf Eltern keine Vorschriften machen." Familien nur mit zwei
Einkommen steuerlich zu fördern und hunderttausend andere Elternpaare mit nur
einem Einkommen auszuschließen, sei "sozial ungerecht", sagte
Laschet.

Sachsen-Anhalts
Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) sagte, er sei dafür, "daß man die
Arbeitgeberfunktion der Familie unterstützt", sagte Böhmer im
Deutschlandfunk, und das unabhängig davon, ob beide Elternteile arbeiteten oder
nur einer. "Das muß dann nicht ausschlaggebend sein." Die
Grünen-Fraktionschefin Renate Künast forderte die Koalition auf, das zur
Verfügung stehende Geld lieber in den Ausbau der Kinderbetreuung zu stecken. "Was
als Streit über Steuern getarnt ist, ist in Wahrheit ein Streit um
Gesellschaftsbilder." Vor allem gehe es darum, ob das
Alleinverdiener-Modell weiter privilegiert werden solle. cw

Artikel
erschienen am Mi, 1. Februar 2006 © WELT.de 1995 – 2006   

 

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