I sindacati perdono il monopolio – Il Tribunale federale del lavoro cancella l’unità contrattuale

Germania, sindacato, contratti

Faz      100623

I sindacati perdono il monopolio – Il Tribunale federale del lavoro cancella l’unità contrattuale

●    Il tribunale federale del lavoro della Germania cancella il principio in vigore da decenni “Una azienda, un contratto”, quello siglato dal sindacato che ha il maggior numero di aderenti; in futuro saranno possibili più contratti contemporaneamente.

●    Il principio, non contemplato da nessuna legge ma rispettato dalla fondazione della Rep. tedesca, garantiva che non ci fosse un numero illimitato di contratti di sindacati in concorrenza tra loro.

o   Viene innescata una maggiore competizione tra i maggiori sindacati e le piccole organizzazioni sindacali di settore, che si consideravano svantaggiate con il precedente principio:

o   ad es. il sindacati dei macchinisti, GDL, quello degli assistenti di volo, UFO, e dei medici, Marburger Bund hanno accolto positivamente la sentenza.

– DGB, la confederazione sindacale, e Confindustria tedesche hanno criticato la decisione del tribunale federale: necessità di una regolamentazione per legge che tuteli l’unità contrattuale, richiesta condivisa dalla segretaria SPD, Andrea Nahles.

– DGB: rischio di divisione dei lavoratori

– Gesamtmetall, associazione padronale dei metallurgici: anche i contratti in vigore non garantiscono più da lotte operaie.

– I sindacati delle grandi categorie di DGB avvertono sul rischio che venga meno la solidarietà tra lavoratori; se si creassero singoli sindacati di mestiere [ad es. per gli spazzini, accanto al sindacato di tutti i dipendenti pubblici] andrebbe perso un potente strumento di sciopero per altri lavoratori più deboli contrattualmente, ad es. quelli dei comuni.

– Il governo tedesco non si è ancora espresso sulla richiesta di una regolamentazione per legge del contratto unitario

– I sindacati di mestiere rappresentano un ristretto numero di lavoratori, ma occupano per lo più posizioni decisive; un breve elenco di questi sindacati:

o   GdF (Gewerkschaft der Flugsicherung), assistenti di volo, 3000 iscritti, per lo più controllori di volo, ma anche ingegneri; la loro forza dipende dal fatto che se scioperano i controlori di volo, nessun aereo può partire.

o   GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer), macchinisti, 34 000 iscritti in rappresentanza di tutto il personale viaggiante, sono emersi alla ribalta con lo sciopero dell’inverno 2007/2008, quando sono riusciti a influire massicciamente sul traffico ferroviario.

o   Il loro contratto con Deutsche Bahn vale solo per i macchinisti, anche per altre società ferroviarie. GDL si oppone alla linea dei sindacati Transnet e GDBA, ritenuti troppo vicini al padronato.

o   Marburger Bund, rappresenta medici del settore pubblico e privato della Germania, 108 000 iscritti, la maggiore organizzazione sindacale di medici in Europa. Ha sostenuto la fine del contratto unitario, perché, nonostante la sua dimensione ha dovuto spesso accodarsi al sindacato Verdi, del PI, perché dato che negli ospedali lavora un numero di salariati non medici maggiore di quello dei medici, vale in genere il contratto siglato da Verdi.

o   UFO, Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation, rappresenta il personale di cabina delle compagnie aeree (fondato nel 1992), ha oltre 10 000 iscritti, ed è riconosciuto da diverse compagnie aeree come parte contrattuale.

Vereinigung Cockpit, rappresenta circa 8 200 piloti, di tute le compagnie aeree tedesche, un reparto di salariti che gode di buone condizioni salariali e normative.

Faz      100623

Gewerkschaften verlieren Monopol – Bundesarbeitsgericht kippt Tarifeinheit

–   Das Bundesarbeitsgericht lässt mehr Wettbewerb unter den Gewerkschaften zu. Der jahrzehntelang geltende Grundsatz „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ wird aufgegeben. Künftig sind in einem Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander möglich. Das stärkt vor allem kleine Spartengewerkschaften.

23. Juni 2010

–   Der Kurswechsel in der Rechtssprechung hatte sich bereits zu Jahresbeginn angedeutet: Der Vierte Senat hatte im Januar die Abkehr vom jahrzehntelangen Grundsatz „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ angekündigt. Die Entscheidung stand bislang aber unter Vorbehalt, weil sie von der Rechtsprechung des Zehnten Senats abwich. Nachdem dieser nun zugestimmt hat, sind künftig in einem Unternehmen mehrere Tarife nebeneinander möglich.

–   Die großen Gewerkschaften müssen nun mit härterer Konkurrenz durch kleinere Spartenorganisationen rechnen. Einige Arbeitgeber befürchten durch den Kurswechsel mehr Streiks. Das Prinzip der Tarifeinheit galt schon seit langem als umstritten, weil es kleinere Gewerkschaften benachteiligte.

–   Insbesondere Spartengewerkschaften wie die Lokführergewerkschaft GDL, die Flugbegleitergewerkschaft UFO und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund kritisierten, dass sie dadurch in ihrer verfassungsrechtlich geschützten Koalitionsfreiheit verletzt würden.

–   Die bisher zumeist praktizierte Tarifeinheit garantierte, dass es in einem Unternehmen nicht zahllose Verträge konkurrierender Gewerkschaften gibt. Der Grundatz der Tarifeinheit war aber in keinem Gesetz verankert, sondern hatte sich seit Gründung der Bundesrepublik lediglich auf Basis der jahrelangen Rechtsprechung herausgebildet.

–   Doch in den vergangenen Jahren verschafften sich mehrere kleine, schlagkräftige Organisationen in der Öffentlichkeit Gehör – allen voran die Lokführergewerkschaft GDL, die sich vor rund drei Jahren eine monatelange Tarifauseinandersetzung mit der Deutschen Bahn lieferte. Spätestens seit damals diskutierten Gewerkschafter, Arbeitgeber und Arbeitsrechtler, ob das Bundesarbeitsgericht den Rechtsgrundsatz nicht aufgeben sollte.

DGB und Arbeitgeberverband: Spaltung der Belegschaften droht

–   Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall kritisierte die Entscheidung: „Damit bieten selbst geltende Tarifverträge keinen Schutz mehr vor Arbeitskämpfen. Wenn konkurrierende Gewerkschaften jederzeit den Betriebsfrieden gefährden können, geht ein entscheidender Vorteil der Flächentarife insgesamt verloren“, erklärte Hauptgeschäftsführer Ulrich Brocker.

–   In seltener Einmütigkeit hatten sich vor der Entscheidung der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Arbeitgeber für eine gesetzliche Regelung starkgemacht, mit der die Tarifeinheit auch künftig gesichert werden solle.

–   Die großen Branchen-Gewerkschaften im DGB fürchten da nicht nur neue Konkurrenz, sie fürchten vor allem eine Entsolidarisierung der Arbeitnehmer. Würden etwa die Müllmänner ihre eigene Gewerkschaft gründen, ginge Verdi ein schlagkräftiges Streikmittel verloren, um Verbesserungen auch für andere, schwächere Mitarbeiter der Kommunen durchzusetzen. „Für jede Berufsgruppe eine eigene Vertretung und ein eigener Vertrag – das bringt Chaos in die Betriebe“, erklärte der DGB.

–   Auch SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles forderte eine „klare gesetzliche Festschreibung der Tarifeinheit“, um einen Flickenteppich aus unterschiedlichen Tarifverträgen und die Spaltung von Belegschaften zu verhindern. Mit der Entscheidung werde „Pseudogewerkschaften“ der Weg zu Dumpingabschlüssen weiter erleichtert, warnte sie.

Die Spartengewerkschaften jubeln

–   Mit Erleichterung reagierten dagegen die Spartengewerkschaften auf den Richterspruch. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund, die vor allem Krankenhausärzte vertritt, erklärte, das Gericht schreibe Tarifgeschichte. Das Urteil sei ein Erfolg für alle Arbeitnehmer, denen nun nicht mehr das Recht verwehrt werden könne, welche Gewerkschaft für sie rechtsgültige Tarifverträge abschließe.

–   Die Vereinigung Cockpit (VC) kündigte mit Blick auf die Forderung von DGB und Arbeitgebern Verfassungsklage gegen eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit an. Es sei klar verfassungswidrig, die Tarifeinheit gesetzlich zu erzwingen, sagte VC-Sprecher Jörg Handwerg der Nachrichtenagentur Reuters. Er könne sich nicht ernsthaft vorstellen, dass die Regierung sich die Finger daran verbrennen wolle. Sollte es dennoch einen Gesetzesvorstoß geben, werde man das Verfassungsgericht anrufen.

–   Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, ob sie nun eine gesetzliche Regelung auf den Weg bringen will. Ein Sprecher des Arbeitsministeriums sagte, es müsse geprüft werden, ob und gegebenenfalls an welcher Stelle es Handlungsbedarf gebe. Allerdings handele es sich um ein sensibles Feld, das auch die Tarifautonomie berühre. Bei der Prüfung werde der von DGB und Arbeitgeberverbänden vorgelegte Vorschlag einbezogen.

Spartengewerkschaften: Klein, aber mächtig

–   Spartengewerkschaften vertreten nur eine geringe Zahl von Beschäftigten, diese sind meist aber in entscheidenden Positionen. Bislang war die Macht der kleinen Gewerkschaften durch den Grundsatz der Tarifeinheit begrenzt: In einem Betrieb darf nur ein Tarifvertrag gelten, und zwar der mit der dort mitgliederstärksten Gewerkschaft abgeschlossene. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) will nun die Tarifeinheit aufgeben – was den Spartengewerkschaften nutzt. Die wichtigsten Spartengewerkschaften im Überblick.

–   GdF: Die Gewerkschaft der Flugsicherung hat gerade einmal knapp 3000 Mitglieder – vor allem Fluglotsen, aber auch Techniker und Ingenieure der Flugsicherung. Trotzdem ist ihre Macht groß, denn wenn die Fluglotsen in den Ausstand treten, darf kein Flugzeug mehr abheben. Erst kürzlich drohte die GdF, durch einen Streik den gesamten Flugverkehr lahmzulagen. Dann sagte sie den Ausstand aufgrund der Vulkanasche-Wolke zunächst ab und einigte sich schließlich noch vor einem Streik mit den Arbeitgebern.

–   GDL: Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer sorgte vor allem mit ihren Streiks im Winter 2007/2008 für großes Aufsehen. Mit ihrem Ausstand schafften es die Lokführer, den Bahnverkehr massiv zu beeinträchtigen – obwohl nur vergleichsweise wenige Bahn-Beschäftigte ihre Arbeit niederlegten. Die Gewerkschaft mit rund 34.000 Mitgliedern vertritt das gesamte Fahrpersonal – neben den Lokführern also auch etwa Zugbegleiter. Ihr Tarifvertrag mit der Deutschen Bahn gilt trotzdem nur für Lokführer – auch für die der anderen Bahngewerkschaften. Die GDL wehrt sich gegen den Kurs von Transnet und GDBA, denen sie eine zu große Nähe zur Bahn vorwirft.

–   Marburger Bund: Der Marburger Bund vertritt angestellte und beamtete Ärzte in Deutschland. Er versteht sich als Deutschlands einzige Ärztegewerkschaft und ist mit über 108.000 Mitgliedern die größte Ärzteorganisation ihrer Art in Europa. Der Marburger Bund macht sich für ein Ende der Tarifeinheit stark, denn trotz seiner Größe muss er häufig hinter Verdi zurückstecken: Da in Krankenhäusern mehr anderes Personal arbeitet als Ärzte, gilt dort meist der Verdi-Tarifvertrag.

–   UFO: Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation vertritt das Kabinenpersonal der Fluggesellschaften. Flugbegleiter gründeten sie 1992, da sie sich von den großen Gewerkschaften nicht ausreichend gut vertreten sahen. Sie hat mittlerweile mehr als 10.000 Mitglieder und wird von mehreren Fluggesellschaften bereits als Tarifpartner für das Kabinenpersonal anerkannt. Streiks der UFO-Beschäftigten bei Lufthansa wurden im vergangenen Jahr in letzter Minute mit einer Tarifeinigung abgewandt. Auch derzeit verhandelt UFO wieder mit Lufthansa.

Vereinigung Cockpit: Auch die Vereinigung Cockpit sitzt als kleine Gewerkschaft an einem langen Hebel. Sie vertritt rund 8200 Piloten aller deutschen Airlines. Als die VC-Piloten bei Deutschlands größter Fluggesellschaft Lufthansa streikten, hoben nur noch wenige Flugzeuge ab. Die Gewerkschaft vertritt eine verhältnismäßig gut gestellte Berufsgruppe, die im Allgemeinen gut bezahlt ist und weitreichend regulierte Arbeitsbedingungen hat. Oft geht es in den Verhandlungen nun darum, das Erreichte gegen Einschnitte zu verteidigen.

Leave a Reply