Previdenza anziani – Cresce il divario tra i funzionari pensionati del PI e i pensionati del settore privato

Germania,
pensioni

Faz 06-03-20

Previdenza anziani – Cresce il divario tra i funzionari pensionati del
PI e i pensionati del settore privato

In Germania l’assicurazione previdenziale dei due settori è
separata, sono due sistemi diversi.
Le pensioni nette del PI sono superiori del 20% a quelle del
settore privato; al lordo sono circa 3 volte: €2620 contro €766 medie mensili
lorde, nei Land occidentali; con 40
anni di contributi i funzionari pubblici ricevono il 74,5% contro il 43% ottenuto dai dipendenti privati.

Progressione pensioni PI/ private 1990-2004: +31%/+29%.

Oltre il 50% dei funzionari pubblici va in pensione anticipata.

2003: circa 11% entrate fiscali dei Land spese per pensioni
PI.

Per il 2035 previsto un quasi raddoppio dei pensionati PI, a
1,2 mn., dovuto in gran parte all’ampliamento del personale avvenuto a metà
anni 1970.

Richiesta l’applicazione
alle pensioni dei pubblici dipendenti delle norme del pensionamento a 67 anni (contro i 65 attuali) e
dell’adeguamento all’andamento dei salari
, ciò che per i prossimi anni
significa riduzione delle pensioni di dipendenti pubblici e privati.
I tagli alle pensioni del P.I. saranno effettuati solo in seguito
alla riforma specifica della previdenza
P.I., che potrà essere attuata solo dopo la riforma federalistica
, con il
trasferimento ai Land anche delle competenze previdenziali per i dipendenti comunali.

Faz 06-03-20

Altersvorsorge – Kluft
zwischen Pensionären und Rentnern wächst

20. März 2006 –
Die Maßnahmen zur Dämpfung des Rentenanstiegs müssen schnell auf die
Altersversorgung der Beamten übertragen werden. Das fordert der Vorsitzende des
Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung,
Bert Rürup. „Einschnitte in die
Beamtenpensionen sind überfällig”, (tagli sulle pensioni dei pubblici funzionari sono da tempo dovuti)
sagte Rürup der F.A.Z. in Berlin.

„Die
wirkungsgleiche Übertragung der Maßnahmen, die das Rentenniveau senken, sowie
der Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre auf die Pensionen ist
ein Gebot der Gleichbehandlung.”


Zwar seien die gesetzliche Rentenversicherung und
die Beamtenversorgung zwei unterschiedliche Systeme, die nicht ohne weiteres zu vergleichen seien. „Aber
auch wenn sich der Staat zwei verschiedene Systeme leistet, ist die
Gleichbehandlung bei Leistungskürzungen ein Gebot der gesellschaftlichen
Fairness.”

Das
Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz müsse dringend wieder auf die Tagesordnung des
Parlaments kommen, forderte Rürup. Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums,
der die Übertragung vorsieht, war im vorigen Sommer im Bundesrat gescheitert.


Rürup
dringt darauf, das Gesetz um die Wirkungen der „Rente mit 67” zu ergänzen. Er
wies ferner darauf hin, eine Übertragung der Rentenreformen
könne eine Reform der Beamtenversorgung nicht ersetzen
. Vor allem die Länder hätten langfristig hohe Versorgungslasten zu tragen.

Beamtengesetz
erst nach der Föderalismusreform


Das Bundesinnenministerium schließt jedoch
eine rasche Übertragung der Renteneinschnitte auf die Pensionäre aus
. „Der Bund kann das Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz
erst wieder einbringen, wenn die Föderalismusreform unter Dach und Fach
ist”,
sagte eine Ministeriumssprecherin. Denn damit solle die Kompetenz für die Versorgung der Länder- und Kommunalbeamten
auf die Länder übergehen. Erst danach könne der Bund ein neues Gesetz für seine
Beamten auf den Weg bringen.


Obwohl
auch die Pensionäre schon Einbußen
erleiden mußten, stiegen ihre Altersbezüge
nach Angaben des Innenministeriums in den vergangenen Jahren stärker als die
Renten
. Die Kluft wird sich in den nächsten Jahren noch vergrößern, da die rentendämpfenden Maßnahmen wie Riester- und
Nachhaltigkeitsfaktor
künftig erst richtig wirken. Sozialminister Franz Müntefering (SPD) hat die Rentner schon darauf
vorbereitet, daß sie sich bis 2008 auf Nullrunden einzustellen hätten.

Nach den
Erkenntnissen des Bundes der Steuerzahler


erhalten Beamte im Ruhestand rund
dreimal soviel Pension wie Rentner. Während die pensionierten
Beamten 2003 in den alten Ländern im Schnitt 2620 Euro
monatlich bezogen hätten,
betrage die durchschnittliche Rente nur
766 Euro im Monat.
Das hat das Karl-Bräuer-Institut des Steuerzahlerbundes
errechnet. Noch aussagefähiger sei der Blick auf die Versorgungsniveaus, bei
denen Pension und Rente in Relation zu Erwerbseinkommen gesetzt werden.

Beamte
erhalten 20 Prozent mehr Rente


Danach
erhielten Beamte nach 40 Dienstjahren
74,5 Prozent
ihres letzten Gehalts. Dagegen
bezögen Rentner nach 40 Versicherungsjahren nur 43 Prozent
ihres Erwerbseinkommens.
Etwas gemindert wird die Diskrepanz, wenn die tatsächlichen Nettozahlungen
berechnet würden. Aber auch hier ergebe
sich noch ein deutlicher Abstand von mehr als 20 Prozentpunkten
.


Das
Institut verweist darauf, daß die Pensionen in den vergangenen Jahren stärker gestiegen seien als die
Renten: Von 1990 bis 2004 hätten die Pensionen um 31 Prozent zugelegt, die
Renten nur um 29 Prozent.
Es empfiehlt die Dämpfung des Anstiegs der
Beamtenpensionen, da ansonsten vor allem den Ländern eine finanzielle Paralyse
drohe.

So müsse die Frühpensionierung weiter eingedämmt
werden. Derzeit gingen immer
noch mehr als 50 Prozent der Beamten vorzeitig in Ruhestand. Zudem müsse
die gesetzliche Regelaltersgrenze von 65
Jahren heraufgesetzt
werden. Die Lebenserwartung der Beamten sei höher als die der Rentner.

Zahl der
Empfänger wird sich verdoppeln

Nach Berechnungen
des Instituts haben die Gebietskörperschaften 2003 rund 25 Milliarden Euro
an ihre Pensionäre gezahlt
. Rund zwei Drittel der Versorgungslasten
schlügen bei den Ländern zu Buche, 5 Milliarden Euro entfielen
auf den Bund und 3 Milliarden auf die Gemeinden. Im Durchschnitt hätten die alten Länder
fast 11 Prozent ihres Steueraufkommens an die Pensionäre überweisen müssen
.

Doch der
finanzielle Spielraum der Länder werde sich noch weiter verschlechtern, da sich
die Zahl der Empfänger bis 2035 auf 1,2 Millionen Menschen fast verdoppeln
werde.
Das sei auf die Ausweitung des Personalbestands Mitte bis Ende der
siebziger Jahre zurückzuführen. Im Extremfall müßten die Gebietskörperschaften
2050 bis zu 137 Milliarden Euro für Pensionen aufbringen. Es sei daher geboten, den Personalbestand weiter abzubauen.

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